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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAIT AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der KAIT AG (nachfolgend "Firma"). Die Firma betreibt unter www.eatsmart.community sowie über die App "EatSmart" eine Plattform auf welcher Nutzer Mahlzeiten anbieten und beziehen können (nachfolgend "Plattform"). Die Firma wird dabei nicht Vertragspartei, sie handelt lediglich als Vermittlerin.
Der Nutzer kann die AGB jederzeit aufrufen, herunterladen, speichern und ausdrucken.

2. Registrierung

Der Nutzer hat sich zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Firma auf deren Plattform zu registrieren. Die Registrierung ist nur für handlungsfähige natürliche Personen zulässig, wie auch für juristische Personen. Es ist unzulässig, mehrere Personen wie zum Beispiel Familien oder Ehepaare zu registrieren.
Der Nutzer bestätigt, ausschliesslich wahrheitsgetreue und vollständige Angaben bei der Firma zu hinterlegen. Allfällige Änderungen sind der Firma unverzüglich mitzuteilen.
Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhaltenen Logindaten, insbesondere das Passwort geheim zu halten und niemals einem Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Es ist nur eine einmalige Registration pro Nutzer erlaubt. Der Nutzer haftet für einen allfällig entstandenen Schaden wegen Missachtung dieser Sorgfaltspflichten selber.
Der Nutzer bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Firma angebotenen Dienstleistungen erfüllt.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Eingang der Registrierungsbestätigung der Firma per E-Mail an den Nutzer zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Nutzer die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

4. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt), jedoch exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Der Cook ist verantwortlich die Mehrwertsteuer (MwSt) aus seinen Dienstleistungen entsprechend den Behörden zu zahlen.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Betrieb der Plattform "EatSmart"

Die Firma stellt den Nutzern eine Plattform zur Verfügung, auf welcher diese Essen kaufen oder verkaufen können. Die Firma bietet aber keine eigenen Mahlzeiten an, sondern vermittelt lediglich die Vertragsabschlüsse zwischen dem Verkäufer der Mahlzeiten (nachfolgend "Cook") und dem Käufer der Mahlzeiten (nachfolgend "Eat"). Der Vertrag zwischen Cook und Eat kommt zustande, wenn Eat die Mahlzeit über die Plattform bestellt.
Die Firma gewährt dem Nutzer das Recht, die Plattform entgeltlich sowie sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt zu nutzen („Lizenz“). Die Lizenz ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die Funktion und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum der Firma. Es ist dem Nutzer untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Nutzer untersagt die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die schriftliche Genehmigung der Firma liege vor. Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Firma als Lizenzgeberin und wird dem Nutzer nicht übertragen. Der Nutzer gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist.
Der Nutzer hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Nutzer und der Firma.
Es besteht kein Anspruch auf das Inserieren auf der von der Firma betriebenen Plattform. Der Firma steht es frei, Nutzer ohne Angaben von Gründen abzulehnen und/oder das publizierte Angebot resp. den Benutzeraccount zu löschen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber der Firma erwachsen.
Die Firma ist berechtigt, das Verhalten der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zu kontrollieren.
Grundsätzlich ist die Plattform während 24 Stunden verfügbar. Die Firma kann jedoch keine Mindestverfügbarkeit gewährleisten. Die Firma behält sich ausdrücklich vor, die Plattform ganz oder teilweise einzustellen. Zudem behält sich die Firma vor, die Plattform technischen Neuerungen anzupassen oder aufgrund anderer Gegebenheiten jederzeit zu ändern.

7. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Nutzer hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, die er auf der Plattform der Firma einstellt allein verantwortlich. Der Nutzer ist bei der Nutzung der Plattform sowie bei allen anderen Handlungen und/oder Unterlassungen, die mit der Nutzung der Plattform zusammenhängen verpflichtet die anwendbaren Gesetze, insbesondere auch allfällige öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) einzuhalten sowie keinesfalls allfällige Urheber- oder Immaterialgüterrechte von Dritten zu verletzen und keine Verweise auf fremde Inhalte zu machen. Der Nutzer darf des Weiteren keine Handlungen vornehmen, die geeignet sind, die Intressen oder den Ruf der Firma zu schädigen, insbesondere darf der Nutzer keine belästigenden Handlungen, wie etwa den Versand von Kettenemails oder das Verbreiten von unsittlichen Inhalten vornehmen.
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche erhaltenen Daten ausschliesslich im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen bei der Firma zu verwerten.
Der Cook ist verpflichtet, die von ihm angebotene Mahlzeit richtig, ausführlich und vollständig zu beschreiben, wobei er mindestens die auf der Plattform vorgegebenen Pflichtfelder auszufüllen hat. Die von ihm angebotene Malhzeit sowie weitere Informationen, die er auf der Plattform einstellt sind stets aktuell und wahrheitsgetreu zu halten.
Der Cook darf ausschliesslich die auf der Plattform beschriebenen Mahlzeiten zum auf der Plattform angegebenen Maximalpreis verkaufen. Der Verkaufspreis und die Bearbeitungsgebühr sind vom Eat bei Abschluss des Kaufvertrages (Eingang der Bestellung bei Cook) zu bezahlen. Der Cook hat zudem eine entsprechende Betriebshaftfplichtversicherung oder eine äquivalente Versicherung für Privatpersonen abzuschliessen.

8. Übergabe der Mahlzeiten

Der Eat kann die Mahlzeit beim Cook abholen. Es ist aber auch zulässig, anderweitige Regelungen zu vereinbaren. Wann und wie die Übergabe der Mahlzeit beim Cook zu erfolgen hat, ist auf der Plattform aufgeführt. Bei Erhalt der Mahlzeit hat Eat diese zu prüfen und allfällige Beanstandungen oder Mängel dem Cook umgehend mitzuteilen. Bestehen keine Qualitätseinwände bei der Übergabe der Mahlzeit, so gilt diese als in einwandfreiem Zustand empfangen.

9. Bezahlung

Der Nutzer hat die entsprechenden Gebühren per Kreditkarte oder Postkarte zu bezahlen. Die Gebühr setzt sich aus dem Preis für die Mahlzeit sowie aus der Bearbeitungsgebühr zusammen.
Die Firma verwaltet die von Eat bezahlte Gebühr für die Mahlzeit auf einem nicht verzinsten Konto für Cook. Die Firma wird die entsprechende Gebühr innert 10 Tagen nach Übergabe der Mahlzeit überweisen, sofern Eat nicht innerhalbt von 2 Stunden nach der Nichtannahme oder Rückgabe der Mahlzeit an die Firma schriftlich per E-Mail eine entsprechende Meldung erstattet und Einspruch erhebt.
Erfolgt ein fristgerechter und formgerechter Einspruch von Eat, so ist die Firma berechtigt, den Kaufpreis weiterhin treuhänderisch zu verwalten, bis die Zustimmung zur Überweisung des Kaufpreises von Eat vorliegt, der Firma ein rechtskräftiger Entscheid einer zuständigen Behörde vorliegt oder die Firma in guten Treuen zum Schluss kommst, dass der Einwand von Eat ungerechtfertigt war.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
Gibt der Cook keine Bankdetails (IBAN) zur Auszahlung an, behält sich EatSmart das Recht vor eine monatliche Verwaltungsgebühr zu verlangen, diese wird aber frühestens nach 6 Monaten ab Fälligkeit der Auszahlung geschuldet. Das Konto des Cooks kann keinen Negativen Saldo aufweisen.

10. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten.
Tritt der Cook vor Übergabe der Mahlzeit vom Vertrag mit Eat zurück, so wird ihm eine Bearbeitungsgebühr belastet. Diese richtet sich nach der Höhe des Gesamtverkaufspreises.
Tritt Eat vor Übergabe der Mahlzeit vom Vertrag zurück und ist die letzte Bestellfrist abgelaufen, so muss Eat die vollumfänglichen Kosten der Mahlzeit übernehmen.
Übergibt Cook die Mahlzeit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so braucht Eat die Mahlzeit nicht anzunehmen und kann vom Vertrag zurücktreten.
Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

11. Bewertungssystem

Jeder Nutzer darf andere Nutzer über die Plattform bewerten. Bei der Bewertung müssen wahrheitsgemässe Aussagen gemacht werden. Ehrverletzende, unsachliche, widerrechtliche oder unangemessene Kommentare sind jedoch untersagt und können von der Firma jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden.
Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dessen Zweck widerspricht, ist verboten. Hierzu gehören insbesondere Bewertungen, die durch nicht existente Personen erfolgen oder Bewertungen von sich selbst.

12. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
Die Firma übernimmt keine Gewähr, für die Richtigkeit und Angemessenheit der auf der Plattform publizierten Inhalte, insbesondere der Mahlzeiten und Bewertungen.
Die Firma bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Nutzer führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten der Firma.
Die Firma übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Es gibt keinerlei Garantie, dass mit der Software kurz- oder langfristig Gewinn gemacht werden kann. Es obliegt dem Nutzer, die einzelnen Geschäfte, die mit Hilfe der Software gemacht werden, zu kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil zu überwachen. Der Nutzer verwendet das Programm auf eigene finanzielle Gefahr und Verantwortung.
Sollten allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden, sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Herunterladen der Software gegenüber Firma schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Die Firma haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung (Stromausfall, fehlerhafte Hardware etc.) entstanden sind.
Insbesondere haftet die Firma nicht für allfälligen Datenverlust. Es obliegt dem Risikobereich des Nutzer, seine Daten regelmässig zu sichern und allfällige Back-Ups durchzuführen.

13. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Preis der Dienstleistung beschränkt. Diese Der Nutzer ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Firma wird nicht Vertragspartei des zwischen Cook und Eat abgeschlossenen Vertrages. Für jegliche daraus entstehenden Ansprüche wird sämtliche Haftung abgelehnt. Sollte die Firma in eine (auch vorprozessuale) Rechtsstreitigkeit in Zusammenhang mit dem auf der Plattform abgeschlossenen Kaufvertrag verwickelt werden, so haftet Eat und Cook soldiarisch für die Kosten, welche der Firma in diesem Zusammenhang anfallen.
Ebenso sind Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, für Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste vollständig ausgeschlossen, dies gilt für sämtliche Forderungen des Nutzers, gleich aus welchen Rechtsgründen. Die Firma übernimmt keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und Folgeschäden (z. B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien- oder Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma.
Der Nutzer akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die Firma, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungsverzögerungen kommen. Die Firma ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Nutzers möglichst kurz zu halten. Der Nutzer akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Firma haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw.

14. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Nutzer im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Nutzer im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Nutzer sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für Marketing- und Promotionszwecke verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Nutzer diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Nutzer es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.
Für die Nutzer gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Nutzer habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

19. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Nutzer bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

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